Ratgeber › Webdesigner nicht erreichbar
Webdesigner nicht erreichbar oder verstorben – was jetzt?
Die Website braucht eine Änderung, das Hosting soll verlängert werden – und Ihr Webdesigner meldet sich nicht. Vielleicht ist er krank, vielleicht hat er aufgehört, vielleicht ist Schlimmeres passiert. Diese Seite hilft Ihnen als Kunde, Ihre Website zu sichern, und zeigt, woran Sie erkennen, ob ein Dienstleister für diesen Fall vorgesorgt hat.
Erst einmal: Ruhe bewahren
Eine Website verschwindet nicht über Nacht. Solange Hosting und Domain bezahlt sind, läuft sie weiter. Sie haben in der Regel Zeit, die Lage zu klären – nutzen Sie sie aber.
Schritt 1: Herausfinden, wem was gehört
- Domain: Auf wen ist sie registriert? Oft hilft die Rechnung oder der Vertrag mit dem Webdesigner. Bei .de-Domains zeigt die öffentliche DENIC-Abfrage keine Inhaberdaten; Auskunft gibt es dort nur auf begründeten Antrag.
- Hosting: Wer zahlt den Server? Kommen die Rechnungen an Sie oder an den Webdesigner?
- CMS und Postfächer: Haben Sie selbst einen Zugang – auch einen eingeschränkten?
- Verträge: Was steht zu Nutzungsrechten und Herausgabe der Zugänge?
Schritt 2: Die richtigen Stellen ansprechen
Ist der Webdesigner länger nicht erreichbar, versuchen Sie es über Kollegen, Büro oder – im Todesfall – behutsam über die Angehörigen. Liegt die Domain auf Ihren Namen, kann Ihnen der Anbieter in der Regel weiterhelfen. Liegt sie beim Webdesigner, wird es aufwendiger; dann lohnt sich rechtlicher Rat. Dies ist keine Rechtsberatung.
Schritt 3: Für die Zukunft vorsorgen
Bitten Sie Ihren neuen oder bisherigen Dienstleister um zwei Dinge:
- Die Domain läuft auf Ihren Namen, und Sie haben einen eigenen Admin-Zugang.
- Es gibt einen geregelten Notfallablauf: Wer übernimmt, wenn er ausfällt, und wie erfahren Sie davon?
Woran Sie erkennen, dass Ihr Dienstleister vorgesorgt hat
Dienstleister, die ToHandOn nutzen, zeigen auf ihrer Website das Siegel „Nachfolge geregelt“. Ein Klick darauf öffnet eine Prüfseite bei tohandon.com, die tagesaktuell anzeigt, ob die Nachfolge eingerichtet ist. Im Ernstfall bekommen Sie eine vorbereitete Nachricht, wer sich um Ihre Website kümmert.
Häufige Fragen
Mein Webdesigner ist verstorben. Darf ich die Familie nach den Zugängen fragen?
Ja, mit Taktgefühl und etwas Abstand. Die Familie weiß aber oft nichts über die Arbeit. Hilfreich ist, wenn Sie konkret sagen können, welche Domain und welcher Anbieter betroffen sind.
Läuft meine Website weiter, wenn niemand mehr zahlt?
Nur bis zum Ende der bezahlten Laufzeit von Hosting und Domain. Danach kann sie abgeschaltet und die Domain freigegeben werden. Klären Sie deshalb früh, wer die Verträge übernimmt.
Wie prüfe ich das Siegel „Nachfolge geregelt“?
Klicken Sie auf das Siegel. Es öffnet eine Seite auf tohandon.com mit Registriernummer und Stand. Ein Siegel, das nicht auf tohandon.com führt, ist nicht echt.
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