Drei Fälle, drei Antworten
- Ausfall durch Krankheit, Unfall oder Tod: Sie können selbst nicht mehr handeln. Jemand muss schnell an die Zugänge, die Kunden informieren und die Betreuung vorläufig weiterführen. Genau dafür gibt es einen Notfallplan mit Nachfolger.
- Geplante Geschäftsaufgabe: Sie hören auf, aber Sie sind da. Sie können Ihre Kunden in Ruhe an einen Kollegen übergeben, jeder Kunde entscheidet selbst, ob er mitgeht.
- Insolvenz: Dann entscheidet nicht mehr der Inhaber, sondern in der Regel der Insolvenzverwalter. Was vorher vereinbart war, wird dort geprüft.
Kundenverträge lassen sich nicht einfach verkaufen
Ein Kundenvertrag gehört nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrem Kunden. Soll ein Kollege Ihre Verträge übernehmen, muss in aller Regel jeder Kunde zustimmen. Auch die Kundendaten wandern nicht automatisch mit: Für die Übergabe braucht es eine saubere Grundlage im Datenschutz, und die Kunden sollten erfahren, wer jetzt zuständig ist.
Was Sie mit einem Kollegen dafür vereinbaren – etwa, ob und wie er Ihre Familie am Umsatz beteiligt –, gehört in einen schriftlichen Vertrag. Den setzen Sie am besten mit einem Anwalt auf.
Was Sie heute schon regeln können
- Einen Kollegen als Nachfolger gewinnen: Jemand, der Ihre Arbeitsweise kennt und im Ernstfall übernimmt. Viele Webdesigner vertreten sich gegenseitig – Vorschläge finden Sie im Nachfolger-Netzwerk.
- Die Übernahme schriftlich festhalten: Wer übernimmt, zu welchen Bedingungen, und was Ihre Familie bekommt.
- Ihre Verträge vorbereiten: Eine Klausel, die beschreibt, wie es weitergeht, wenn Sie aufhören oder ausfallen, schafft Klarheit für beide Seiten.
- Domains und Zugänge ordnen: Je klarer festgehalten ist, welche Domain, welches Postfach und welches Hosting zu welchem Kunden gehört, desto einfacher ist jede Übergabe.
- Den Ernstfall absichern: Für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst übergeben können, braucht der Nachfolger Zugänge, Nachrichten an die Kunden und jemanden, der den Ablauf anstößt.
So hilft ToHandOn dabei
ToHandOn deckt den Ernstfall ab: Zugänge liegen verschlüsselt im Tresor, bis zu drei Nachfolger sind festgelegt, Nachrichten an Ihre Kunden sind vorbereitet. Im Feld „Vereinbarung“ halten Sie fest, was mit dem Nachfolger abgemacht ist, zum Beispiel: „Mit … besteht ein schriftlicher Vertrag über die Übernahme meiner Kundenverträge; das Original liegt bei …“. Der Nachfolger liest den Text vor der Übernahme, Ihre Vertrauenspersonen bekommen ihn danach. Fertige Beispiele zum Einfügen finden Sie im Bereich. Mehr: So funktioniert es.
Den Vertrag selbst ersetzt das nicht – und eine geplante Geschäftsaufgabe oder eine Insolvenz regelt ToHandOn auch nicht. Dies ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Meine Kunden fragen, was passiert, wenn es meine Firma nicht mehr gibt. Was antworte ich?
Ehrlich und konkret: wer im Ernstfall übernimmt, dass die Domain und die Inhalte dem Kunden gehören und dass niemand ohne seine Zustimmung seinen Vertrag übernimmt. Mit dem Siegel „Nachfolge geregelt“ auf Ihrer Website sehen Kunden das sogar, bevor sie fragen.
Kann ich meinen Kundenstamm an einen Kollegen verkaufen?
Grundsätzlich ja, aber nur mit Zustimmung der Kunden und mit sauberem Datenschutz. Wie viel ein Kundenstamm wert ist und wie der Vertrag aussieht, klären Sie am besten mit einem Anwalt oder Steuerberater.
Gilt eine Vereinbarung mit meinem Nachfolger auch bei einer Insolvenz?
Das hängt vom Einzelfall ab. Im Insolvenzverfahren prüft der Insolvenzverwalter, was vorher vereinbart war. Lassen Sie eine solche Vereinbarung deshalb von Anfang an anwaltlich aufsetzen.
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