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Webdesigner beauftragen: die Checkliste mit dem Punkt, der meistens fehlt

Wer eine Website machen lässt, prüft Preis, Referenzen und Vertrag. Gute Checklisten raten auch: Domain und Zugänge gehören auf Ihren Namen. Ein Punkt fehlt aber fast überall – was passiert, wenn Ihr Webdesigner plötzlich ausfällt? Diese Seite ergänzt ihn.

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Was im Film gesagt wird

Sandra will eine neue Website. Sie macht sich eine Checkliste, so wie es überall empfohlen wird. Preis vergleichen. Referenzen ansehen. Vertrag schriftlich. Domain auf den eigenen Namen. Eigene Zugänge. Alles richtig. Aber ein Punkt fehlt. Was passiert, wenn der Webdesigner ausfällt? Krank, Unfall, oder er ist plötzlich nicht mehr da. Dann weiß niemand, wie es weitergeht. Domain und Zugänge auf dem eigenen Namen helfen, aber wer kümmert sich? Darum gehört auf jede Checkliste Punkt neun: Nachfolge geregelt. Fragen Sie vor dem Auftrag: Wer übernimmt, wenn Sie ausfallen? Und wie erfahre ich davon? Eine gute Antwort ist ruhig und konkret. Eine schlechte ist ein Schulterzucken. Erkennen können Sie es am Siegel „Nachfolge geregelt“ auf der Website Ihres Webdesigners. ToHandOn. Nachfolge geregelt. Die ganze Checkliste auf tohandon.com.

Die Checkliste in Kürze

  1. Ziel und Umfang klären: Wofür soll die Website da sein, welche Seiten braucht sie, wer liefert Texte und Bilder?
  2. Angebote vergleichen: Einmalige Kosten, laufende Kosten (Hosting, Domain, Lizenzen, Pflege) und was genau enthalten ist.
  3. Referenzen ansehen: Echte Websites anderer Kunden, nicht nur Entwürfe.
  4. Vertrag schriftlich: Leistungen, Termine, Abnahme, Nutzungsrechte an Texten, Bildern und Gestaltung, Kündigung.
  5. Domain auf Ihren Namen: Sie sind Inhaber, nicht der Dienstleister.
  6. Eigene Zugänge: Sie haben einen eigenen Admin-Zugang zum CMS, zum Hosting und zu den Postfächern.
  7. Rechtliches: Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligung für Cookies, Barrierefreiheit, wo nötig.
  8. Pflege und Sicherung: Wer macht Updates und Datensicherungen, wie oft, zu welchem Preis?
  9. Nachfolge geregelt? Wer kümmert sich um Ihre Website, wenn Ihr Webdesigner krank wird, aufhört oder stirbt – und wie erfahren Sie davon?

Warum Punkt 9 so wichtig ist

Die meisten Websites für kleine Unternehmen baut eine einzelne Person: ein selbstständiger Webdesigner, eine Freelancerin, ein kleines Büro. Das ist gut – persönlich, schnell, bezahlbar. Es hat aber eine Schwachstelle: Fällt diese eine Person aus, steht oft alles still.

Ein Elektriker hat uns vor Jahren erzählt, wie das aussehen kann. Er hatte seine Website bauen lassen, alles lief über seinen Webdesigner. Dann starb der Webdesigner. Die Frau trauerte – dort anzurufen und nach Passwörtern zu fragen, kam für ihn nicht infrage. Er kam an nichts heran, hatte keinen Einfluss mehr auf seine eigene Website und wusste lange nicht, wie es weitergeht. Es hat viel Zeit und Kraft gekostet, bis wieder alles in seiner Hand war.

Auch wenn Domain und Zugänge auf Ihren Namen laufen (Punkt 5 und 6): Wer die Website betreut, kennt die Technik, die Verträge, die Fristen. Ohne Regelung fängt im Ernstfall jemand Neues bei null an.

Diese drei Fragen stellen Sie vor dem Auftrag

  • Wer übernimmt meine Website, wenn Sie ausfallen? Eine konkrete Person oder ein Büro, nicht „das regelt sich schon“.
  • Wie erfahre ich davon? Bekomme ich im Ernstfall eine Nachricht, wer jetzt zuständig ist?
  • Kommt der Nachfolger an die Zugänge? Nicht heute schon – aber im Notfall, sicher und nachvollziehbar.

Eine gute Antwort ist ruhig und konkret. Eine schlechte ist ein Schulterzucken. Mit der Frage tun Sie auch Ihrem Webdesigner einen Gefallen: Viele haben sich darüber noch keine Gedanken gemacht.

Woran Sie eine geregelte Nachfolge erkennen

Webdesigner, die mit ToHandOn vorsorgen, zeigen auf ihrer Website das Siegel „Nachfolge geregelt“. Ein Klick öffnet eine Prüfseite auf tohandon.com, die den Stand tagesaktuell zeigt. Dahinter steht: Bis zu drei Nachfolger sind festgelegt, die Zugänge liegen verschlüsselt bereit, und im Ernstfall bekommen Sie eine vorbereitete Nachricht, wer sich jetzt um Ihre Website kümmert.

Ein Siegel ist nicht der einzige Weg. Auch eine schriftliche Vertretungsregelung mit einem Kollegen ist eine gute Antwort. Wichtig ist nur, dass es eine gibt.

Häufige Fragen

Reicht es nicht, wenn Domain und Zugänge auf meinen Namen laufen?

Das ist die Grundlage und sehr wichtig. Es löst aber nicht, wer sich im Ernstfall kümmert, Fristen im Blick hat und die Technik kennt. Darum gehört die Nachfolge als eigener Punkt auf die Checkliste.

Ist eine Agentur sicherer als ein einzelner Webdesigner?

Nicht automatisch. Auch kleine Agenturen hängen oft an ein, zwei Personen. Fragen Sie dort genauso nach. Mehr dazu: Agentur oder Freelancer – ist die Nachfolge geregelt?

Was kostet es meinen Webdesigner, die Nachfolge zu regeln?

Nichts: ToHandOn ist kostenlos. Auch für Sie als Kunde ist das Prüfen des Siegels kostenlos.

Ich habe meine Website schon. Ist es jetzt zu spät?

Nein. Stellen Sie die drei Fragen einfach jetzt. Eine fertige E-Mail dafür finden Sie unter Was passiert mit Ihrer Website, wenn Ihr Webdesigner ausfällt?

Fertige Frage an Ihren Webdesigner Siegel prüfen

Ausführlicher zu Preis, Laufzeit, Domain und Zugängen: Seriösen Webdesigner finden: 9 Punkte vor dem Vertrag (hmaidan.media, der Betreiber von ToHandOn).

Sie sind selbst Webdesigner? So regeln Sie Ihre Nachfolge. Dies ist keine Rechtsberatung.

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